Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieses Jobportals gemäß § 12 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Die BaFin ist bemüht, ihr Jobportal im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Jobportal mit Funktionen für Bewerbende wie zum Beispiel Stellensuche, Stellenanzeigen, Onlinebewerbung, Job Abo und persönlichem Bereich innerhalb des Job- & Karriere-Bereichs.
Die Erklärung wurde am 26.08.2025 erstellt.
Das Jobportal ist mit kleinen Einschränkungen als zugänglich zu bewerten.
Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit sind folgende Inhalte und Funktionen noch nicht barrierefrei:
- Inhalte in Leichter Sprache sind noch nicht verfügbar.
- Eine vollständige Erklärung in Deutscher Gebärdensprache (DGS) ist noch nicht verfügbar.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren abzubauen.
Barrrieren melden und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit dieses digitalen Angebots? Dann melden Sie sich gerne schriftlich, telefonisch oder über unser Kontaktformular bei uns:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZI 1
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Fon: 0228 / 4108 - 0
Fax: 0228 / 4108 - 1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Web der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Erklärung zur Barrierefreiheit – Leichte Sprache
Diese Internet-Seite gehört zur BaFin.
BaFin ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Hier geht es um das Jobportal der BaFin.
Auf dieser Seite können Sie:
- nach freien Stellen suchen,
- Stellenanzeigen lesen,
- sich online bewerben,
- ein Job-Abo einrichten,
- und einen persönlichen Bereich nutzen.
Barrierefreiheit
Die BaFin möchte, dass alle Menschen dieses Jobportal gut benutzen können.
Das steht im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG)
und in der EU-Richtlinie 2016/2102.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Jobportal der BaFin im Internet.
Die Erklärung wurde am 26. August 2025 geschrieben.
Das Jobportal ist mit kleinen Einschränkungen barrierefrei.
Was noch nicht barrierefrei ist
- Es gibt noch kein Video in Deutscher Gebärdensprache (DGS).
- Es gibt noch keine Inhalte in Leichter Sprache (nur die Barrierefreiheitserklärung)
Die BaFin arbeiten weiter daran, das Jobportal für alle besser zugänglich zu machen.
Rückmeldung zur Barrierefreiheit
Haben Sie Probleme bei der Nutzung dieser Internet-Seite?
Finden Sie etwas nicht oder funktioniert etwas nicht richtig?
Dann melden Sie sich bei uns.
Sie können uns auf verschiedenen Wegen erreichen:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZI 1
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0228 4108 - 0
Fax: 0228 4108 - 1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
Schlichtungsstelle
Wenn Sie mit der Antwort der BaFin nicht zufrieden sind,
können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden.
Die Schlichtungsstelle hilft, Probleme außerhalb eines Gerichts zu lösen.
Das Verfahren ist kostenlos.
Sie brauchen keinen Anwalt.
Hier finden Sie die Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 - 2805
Fax: 030 18 527 - 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de